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Staatliches Eifel-Gymnasium Neuerburg

Finanzierung

Allgemeines

  • Der Besuch des Eifel-Kollegs sowie die Teilnahme an den Prüfungen sind gebührenfrei, Unterrichtsmittel hingegen müssen selbst beschafft werden.
  • Es besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Unterbringung im Internat (320 € monatlich inklusive Verpflegung) des Staatlichen Eifel-Gymnasiums.
  • Die Studierenden müssen generell einen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nachweisen können. Die Krankenkassen bieten hierfür spezielle Versicherungen für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an, deren Beiträge vom BAföG-Amt erstattet werden. Ferner besteht bis zum 24. Lebensjahr die Möglichkeit einer kostenlosen Mitversicherung über die Eltern.
  • Für Studierende, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können die Eltern Kindergeld beantragen.

BAföG

  • Die Ausbildung am Eifel-Kolleg wird mit Ausbildungsbeihilfen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert, wenn die Aufnahme vor Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgt ist. Ausnahmen von dieser Altersgrenze gelten für Studierende mit Kindern unter zehn Jahren (§ 10 BAföG).
  • Während der Einführungs- und Qualifikationsphase werden die Ausbildungsbeihilfen unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt, während des Vorkurses jedoch abhängig vom elterlichen Einkommen. Letzteres müssen die Eltern bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen BAföG-Amt beantragen.
  • Sämtliche Ausbildungsbeihilfen müssen anschließend nicht zurückgezahlt werden.
  • Weitere Informationen sind auf der BAföG-Homepage (www.bafög.de) sowie bei den BAföG-Ämtern erhältlich. Die für das Eifel-Kolleg zuständigen Sachbearbeiter des BAföG-Amtes Bitburg erreichen Sie am besten telefonisch oder per E-Mail:

Frau Stefanie Grün: Tel. 06561 15-5238 | gruen.stefanie@bitburg-pruem.de

Herrn Christian Mutsch: Tel. 06561 15-5225 | mutsch.christian@bitburg-pruem.de