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| Aufnahme
Kolleg Welchen Schulabschluss bringen Sie bereits mit? Sie haben bereits die Mittlere Reife
(qualifizierter
Sekundarabschluss I) und wollen am Eifel-Kolleg das Abitur
erwerben. a) Sie haben ein Mindestalter von 18 Jahren
bei Eintritt in die Einführungsphase.
b) Sie haben Berufserfahrung (Berufsausbildung/Berufstätigkeit) von mindestens 2 Jahren Dauer oder Sie haben ein Kind oder eine pflegebedürftige Person versorgt. (Nachgewiesene Zeiten der Arbeitslosigkeit können bis zu einem Jahr angerechnet werden.) c) Sie legen erfolgreich die Aufnahmeprüfung
ab, die zur Aufnahme in
das Kolleg berechtigt.Sie haben den Hauptschulabschluss
(Berufsreife) und
wollen am Eifel-Kolleg das Abitur erwerben. a) Sie haben ein Mindestalter von 18 Jahren bei
Eintritt in den Vorkurs.
b) Sie haben Berufserfahrung (Berufsausbildung/Berufstätigkeit) von mindestens 2 Jahren Dauer oder Sie haben ein Kind oder eine pflegebedürftige Person versorgt. (Nachgewiesene Zeiten der Arbeitslosigkeit können bis zu einem Jahr angerechnet werden.) c) Sie müssen zunächst einen halbjährigen Vorkurs absolvieren (beginnend ab 1. Februar) und erfolgreich abschließen. Eine Aufnahmeprüfung ist dann für die Kollegaufnahme nicht mehr erforderlich.
a) Sie haben ein Mindestalter von 18 Jahren
beim Eintritt ins Kolleg.
b) Sie haben Berufserfahrung (Berufsausbildung/Berufstätigkeit) von mindestens 2 Jahren Dauer oder Sie haben ein Kind oder eine pflegebedürftige Person versorgt. (Nachgewiesene Zeiten der Arbeitslosigkeit können bis zu einem Jahr angerechnet werden.) c) Sie können ohne Aufnahmeprüfung aufgenommen werden. d) Wenn sie zusätzlich Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache haben, können sie die Einführungsphase überspringen und direkt in die Qualifikationsphase aufgenommen werden. Die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache müssen nachgewiesen werden (§12 Nr.4 der LVO Kolleg). Sie sind Migrant/in mit nicht deutscher Herkunftssprache
und
haben im Herkunftsland
einen
Schulabschluss erworben. a)
Sie haben ein Mindestalter
von 18 Jahren beim Eintritt ins Kolleg. b) Sie haben Berufserfahrung
(Berufsausbildung/Berufstätigkeit) von mindestens 2 Jahren
Dauer oder
Sie haben ein Kind oder eine pflegebedürftige
Person versorgt. (Nachgewiesene
Zeiten der
Arbeitslosigkeit können bis zu einem Jahr angerechnet werden.)
Sie können an einem Übergangskurs
teilnehmen, der in Kooperation mit dem Eifel-Gymnasium
durchgeführt wird. Der Übergangskurs bereitet
fachlich und
sprachlich auf die Oberstufe des Gymnasiums bzw. den Besuch des Kollegs
vor. Bitte lassen Sie sich von
uns beraten. c) Sie haben Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (die sie im Herkunftsland oder in einem Integrationskurs erworben haben), aber Sie benötigen noch weitere sprachliche Förderung um das Kolleg erfolgreich zu besuchen.
Aufnahmeprüfung
Die
Mathematikarbeit und die
Englischarbeit entsprechen dem Kenntnisstand des qualifizierten
Sekundarabschlusses I.
Übungsmaterial
zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung finden Sie
hier!Für das Bestehen der Aufnahmeprüfung gelten folgende Bedingungen: a) Die
Prüfung ist bestanden,
wenn alle Arbeiten mit
der Note „ausreichend“
oder höchstens eine
mit der Note „mangelhaft“ bewertet
werden.
b) Wenn eine der Noten „ungenügend“ ist oder wenn 2 Arbeiten mit „mangelhaft“ bewertet werden, findet zusätzlich eine mündliche Prüfung statt (halbstündiges Prüfungsgespräch / Kolloquium) Die Prüfung ist bestanden, wenn das Ergebnis der mündlichen Prüfung mindestens „ausreichend“ lautet. c) Die Aufnahmeprüfung ist nicht bestanden, wenn die Voraussetzungen (a) bzw. (b) nicht erfüllt sind. Eine nicht bestandene Aufnahmeprüfung kann einmal wiederholt werden. |
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