Aufnahme Kolleg

Welchen Schulabschluss bringen Sie bereits mit?

Sie haben bereits die Mittlere Reife (qualifizierter Sekundarabschluss I) und wollen am Eifel-Kolleg das Abitur erwerben. 
Dann gelten folgende Voraussetzungen:

a) Sie haben ein Mindestalter von 18 Jahren bei Eintritt in die Einführungsphase.

b) Sie haben Berufserfahrung (Berufsausbildung/Berufstätigkeit) von mindestens 2 Jahren Dauer oder Sie haben ein Kind oder eine pflegebedürftige Person versorgt. (Nachgewiesene Zeiten der Arbeitslosigkeit können bis zu einem Jahr angerechnet werden.)

c) Sie legen erfolgreich die Aufnahmeprüfung ab, die zur Aufnahme in das Kolleg berechtigt.

Sie haben den Hauptschulabschluss (Berufsreife) und wollen am Eifel-Kolleg das Abitur erwerben.
Dann gelten folgende Voraussetzungen:

a) Sie haben ein Mindestalter von 18 Jahren bei Eintritt in den Vorkurs.

b) Sie haben Berufserfahrung (Berufsausbildung/Berufstätigkeit) von mindestens 2 Jahren Dauer oder Sie haben  ein Kind oder eine pflegebedürftige Person versorgt. (Nachgewiesene Zeiten der Arbeitslosigkeit können bis zu einem Jahr angerechnet werden.)

c) Sie müssen zunächst einen halbjährigen Vorkurs absolvieren (beginnend ab 1. Februar) und erfolgreich abschließen. Eine Aufnahmeprüfung ist dann für die Kollegaufnahme nicht mehr erforderlich.


Sie haben bereits die Fachhochschulreife erworben. 
Dann gelten folgende Voraussetzungen:

a) Sie haben ein Mindestalter von 18 Jahren beim Eintritt ins Kolleg.

b) Sie haben Berufserfahrung (Berufsausbildung/Berufstätigkeit) von mindestens 2 Jahren Dauer oder Sie haben  ein Kind oder eine pflegebedürftige Person versorgt. (Nachgewiesene Zeiten der Arbeitslosigkeit können bis zu einem Jahr angerechnet werden.)

c) Sie können ohne Aufnahmeprüfung aufgenommen werden.

d) Wenn sie zusätzlich Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache haben, können sie die Einführungsphase überspringen und direkt in die Qualifikationsphase aufgenommen werden. Die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache müssen nachgewiesen werden (§12 Nr.4 der LVO Kolleg).

Sie sind Migrant/in mit nicht deutscher Herkunftssprache und haben im Herkunftsland einen Schulabschluss erworben.
Dann gelten folgende Voraussetzungen:

a) Sie haben ein Mindestalter von 18 Jahren beim Eintritt ins Kolleg.

b) Sie haben Berufserfahrung (Berufsausbildung/Berufstätigkeit) von mindestens 2 Jahren Dauer oder Sie haben  ein Kind oder eine pflegebedürftige Person versorgt. (Nachgewiesene Zeiten der Arbeitslosigkeit können bis zu einem Jahr angerechnet werden.)

c) Sie haben Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (die sie im Herkunftsland oder in einem Integrationskurs erworben haben), aber Sie benötigen noch weitere sprachliche Förderung um das Kolleg erfolgreich zu besuchen.

Sie können an einem Übergangskurs teilnehmen, der in Kooperation mit dem Eifel-Gymnasium durchgeführt wird. Der Übergangskurs bereitet fachlich und sprachlich auf die Oberstufe des Gymnasiums bzw. den Besuch des Kollegs vor. Bitte lassen Sie sich von uns beraten.

 




Aufnahmeprüfung
  • ist eventuell erforderlich für die Aufnahme in das Kolleg
  • Anmeldung ab sofort möglich
  • findet in der Regel im April/Mai eines jeden Jahres statt (ggf. Nachtermin im Sommer)
  • für Bewerberinnen und Bewerber für den Kollegeintritt ab August 2012: Aufnahmeprüfung im April 2012
  • besteht aus folgenden Teilen:
  1. Deutsch-Aufsatz über eines von 3 zur Auswahl gestellten Themen (Zeitumfang 2 Zeitstunden)

  2. Mathematikarbeit (Zeitumfang 2 Zeitstunden)

  3. Englischarbeit (Leseverständnis, Grammatikkenntnisse, Fähigkeit zur Textanalyse / Zeitumfang 2 Zeitstunden).

Die Mathematikarbeit und die Englischarbeit entsprechen dem Kenntnisstand des qualifizierten Sekundarabschlusses I.

Übungsmaterial zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung finden Sie hier!

Für das Bestehen der Aufnahmeprüfung gelten folgende Bedingungen:

a) Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Arbeiten mit der Note „ausreichend“ oder höchstens eine mit der Note „mangelhaft“ bewertet werden.

b) Wenn eine der Noten „ungenügend“ ist oder wenn 2 Arbeiten mit „mangelhaft“ bewertet werden, findet zusätzlich eine mündliche Prüfung statt (halbstündiges Prüfungsgespräch / Kolloquium)
Die Prüfung ist bestanden, wenn das Ergebnis der mündlichen Prüfung mindestens „ausreichend“ lautet.

c) Die Aufnahmeprüfung ist nicht bestanden, wenn die Voraussetzungen  (a)  bzw.  (b)  nicht erfüllt sind. 

Eine nicht bestandene Aufnahmeprüfung kann einmal wiederholt werden.


 




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