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Finanzierung der Ausbildung -
BAföG
Allgemeines
- Der Schulbesuch und die Teilnahme an den
Prüfungen sind gebührenfrei.
- Unterrichtsmittel
müssen selbst beschafft werden.
- Die Unterbringung im
Internat kostet derzeit 250 € im Monat (einschließlich
Verpflegung); die Anmietung eines Einzelappartements kostet
130 € im Monat (ohne Verpflegung/ Verpflegung ist in
der Mensa des Internats gegen einen Kostenbeitrag möglich).
- Jeder Kollegiat/jede
Kollegiatin muss kranken- und pflegeversichert sein; bis zum 24.
Lebensjahr kann man kostenfrei bei den Eltern mitversichert sein,
danach ist eine Schüler- bzw. Studentenversicherung
möglich. Dieser Betrag kann vom BAföG-Amt erstattet
werden.
- Bis zur Vollendung des 24.
Lebensjahres können die Eltern Kindergeld beantragen, wenn ihr
Sohn/ihre Tochter ein Kolleg besucht.
BAföG
- Die Ausbildung am Kolleg wird mit
Ausbildungsbeihilfen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
gefördert, wenn das Studium am Kolleg vor Vollendung des 30.
Lebensjahres begonnen wird.
- Während der
Einführungs- und Qualifikationsphase werden diese Beihilfen
unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Die Beihilfen
werden als Zuschuss gewährt und müssen
später nicht zurückgezahlt werden.
- Während des
Vorkurses (für Hauptschulabsolventen, die in das Kolleg
eintreten wollen) wird BAföG nur abhängig vom
Einkommen der Eltern gezahlt.
- Weitere Auskünfte
und die Antragsformulare erhalten Sie beim Amt für
Ausbildungsförderung, unser zuständiges
BAföG-Amt ist in
Bitburg - wenden Sie sich bitte hier direkt an Herrn Blasen
(Tel.
06561 15 12 10).
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