Finanzierung der Ausbildung - BAföG

Allgemeines

  •  Der Schulbesuch und die Teilnahme an den Prüfungen sind gebührenfrei. 
  • Unterrichtsmittel müssen selbst beschafft werden. 
  • Die Unterbringung im Internat kostet derzeit 250 € im Monat (einschließlich Verpflegung); die Anmietung eines Einzelappartements kostet 130 € im Monat (ohne Verpflegung/ Verpflegung ist in der Mensa des Internats gegen einen Kostenbeitrag möglich).
  • Jeder Kollegiat/jede Kollegiatin muss kranken- und pflegeversichert sein; bis zum 24. Lebensjahr kann man kostenfrei bei den Eltern mitversichert sein, danach ist eine Schüler- bzw. Studentenversicherung möglich. Dieser Betrag kann vom BAföG-Amt erstattet werden. 
  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres können die Eltern Kindergeld beantragen, wenn ihr Sohn/ihre Tochter ein Kolleg besucht. 

BAföG

  • Die Ausbildung am Kolleg wird mit Ausbildungsbeihilfen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert, wenn das Studium am Kolleg vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen wird.
  • Während der Einführungs- und Qualifikationsphase werden diese Beihilfen unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Die Beihilfen werden als Zuschuss gewährt und müssen später nicht zurückgezahlt werden. 
  • Während des Vorkurses (für Hauptschulabsolventen, die in das Kolleg eintreten wollen) wird BAföG nur abhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. 
  • Weitere Auskünfte und die Antragsformulare erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung, unser zuständiges BAföG-Amt ist in Bitburg - wenden Sie sich bitte hier direkt an Herrn Blasen  (Tel. 06561 15 12 10).
 
 




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