Anmeldung: Zur
Aufnahme in Übergangsklasse
Die
Übergangsklasse 10-Ü gliedert sich in
- die
Elementarstufe 10-Ü1
und
- die
Erweiterungsstufe 10-Ü2.
Die Elementarstufe 10-Ü1
ist für jugendliche Aussiedler und andere Migranten
eingerichtet,
die nur geringe Deutsch-Kenntnisse besitzen und im Herkunftsland den
Hauptschulabschluss
erworben haben. Ziel des auf sechs Monate angelegten Kurses ist das
Erlernen
der Grundlagen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Schüler,
die keinen Hauptschul-Abschluss haben, können nur in
Ausnahmefällen
und auch dann nur als Selbstzahler ins Internat aufgenommen werden.
Die Erweiterungsstufe 10-Ü2
setzt solide Grundkenntnisse der deutschen Sprache voraus, wie sie in
10-Ü1
oder einem vergleichbaren Kurs erworben werden, und bereitet sprachlich
und fachlich auf den Besuch weiterführender Schulen vor. Nach
Abschluss
dieses ebenfalls sechsmonatigen Kurses ist - je nach Leistungsstand -
ein
Übergang in die Aufbauklasse oder die Oberstufe (MSS) unseres
Gymnasiums
möglich. Abgängern kann - je nach Leistungsstand -
der Hauptschul-
oder SI-Abschluss zuerkannt werden.
In Ausnahmefällen nehmen wir auch
solche Schülerinnen und Schüler auf, die im
Herkunftsland bereits
einen S I - Abschluss erworben haben.
Beide Stufen der Übergangsklasse 10-Ü
beginnen zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres.
Die Schüler der Übergangsklassen
wohnen in der Regel bei uns in Internaten. Dafür fallen
monatliche
Kosten von 220 Euro für Schülerinnen und
Schüler, die ihren
Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, und 270 Euro für
Schülerinnen
und Schüler, die nicht in Rheinland-Pfalz wohnen, an. Es
kommen Kosten
für Schulbücher, Hefte usw. hinzu; außerdem
müssen
die Kosten für die 14-tägigen Heimfahrten selbst
übernommen
werden. Die Internatskosten sind auch für die Zeiten der
Schulferien
zu bezahlen.
Schülerinnen und Schüler, die
in die Übergangsklasse aufgenommen werden, erhalten in der
Regel eine
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAFöG).
Um die Bewilligung dieser Förderung müssen sich die
Schülerinnen
und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten in eigener
Verantwortung
bei der für Sie zuständigen BAFöG-Stelle
(Landratsamt/Stadtverwaltung)
kümmern.
Dem
Aufnahmeantrag sind in Kopie beizufügen
:
-
das letzte Zeugnis aus dem
Herkunftsland,
wenn möglich in beglaubigter Übersetzung
- eventuell Zeugnisse aus der zuletzt
in Deutschland besuchten Schule
- Kopie des Registrierscheines o.ä.
Dokumenten
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