Gymnasium ab Klasse 7, Aufbaugymnasium mit Internat und Kolleg


 

  
Anmeldung: Zur Aufnahme in Übergangsklasse

Die Übergangsklasse 10-Ü gliedert sich in
  • die Elementarstufe 10-Ü1 und
  • die Erweiterungsstufe 10-Ü2.


Die Elementarstufe 10-Ü1 ist für jugendliche Aussiedler und andere Migranten eingerichtet, die nur geringe Deutsch-Kenntnisse besitzen und im Herkunftsland den Hauptschulabschluss erworben haben. Ziel des auf sechs Monate angelegten Kurses ist das Erlernen der Grundlagen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Schüler, die keinen Hauptschul-Abschluss haben, können nur in Ausnahmefällen und auch dann nur als Selbstzahler ins Internat aufgenommen werden.

Die Erweiterungsstufe 10-Ü2 setzt solide Grundkenntnisse der deutschen Sprache voraus, wie sie in 10-Ü1 oder einem vergleichbaren Kurs erworben werden, und bereitet sprachlich und fachlich auf den Besuch weiterführender Schulen vor. Nach Abschluss dieses ebenfalls sechsmonatigen Kurses ist - je nach Leistungsstand - ein Übergang in die Aufbauklasse oder die Oberstufe (MSS) unseres Gymnasiums möglich. Abgängern kann - je nach Leistungsstand - der Hauptschul- oder SI-Abschluss zuerkannt werden.

In Ausnahmefällen nehmen wir auch solche Schülerinnen und Schüler auf, die im Herkunftsland bereits einen S I - Abschluss erworben haben.

Beide Stufen der Übergangsklasse 10-Ü beginnen zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres.

Die Schüler der Übergangsklassen wohnen in der Regel bei uns in Internaten. Dafür fallen monatliche Kosten von 220 Euro für Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, und 270 Euro für Schülerinnen und Schüler, die nicht in Rheinland-Pfalz wohnen, an. Es kommen Kosten für Schulbücher, Hefte usw. hinzu; außerdem müssen die Kosten für die 14-tägigen Heimfahrten selbst übernommen werden. Die Internatskosten sind auch für die Zeiten der Schulferien zu bezahlen.

Schülerinnen und Schüler, die in die Übergangsklasse aufgenommen werden, erhalten in der Regel eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG). Um die Bewilligung dieser Förderung müssen sich die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten in eigener Verantwortung bei der für Sie zuständigen BAFöG-Stelle (Landratsamt/Stadtverwaltung) kümmern.

Dem Aufnahmeantrag sind in Kopie beizufügen :
  • das letzte Zeugnis aus dem Herkunftsland, wenn möglich in beglaubigter Übersetzung
  • eventuell Zeugnisse aus der zuletzt in Deutschland besuchten Schule
  • Kopie des Registrierscheines o.ä. Dokumenten  

Aufnahmeantrag Übergangsklasse 10 Ü

Aufnahme in das Internat



 




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