- Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen die
wichtigsten Informationen zur Aufnahme in unsere Schule und in unser
Internat.
- Nach einigen wichtigen
allgemeinen Informationen können Sie sich die Seite
heraussuchen,
die für Sie in Frage kommt.
- Für alle Klassen bzw. Jahrgangsstufen
steht für Sie ein spezieller Anmeldebogen
als doc-Datei zum Download bereit. Den ausgefüllten
Anmeldebogen,
evt. ergänzt um einen Anmeldebogen für das Internat, schicken
Sie bitte an unsere oben auf jedem Bogen angegebene Adresse per
Post. Vergessen Sie bitte nicht zu unterschreiben.
- Weitere Informationen finden Sie in unserem Schulprospket
(Download siehe nebenan),
der Ihnen hiermit auch zum Download bereitsteht
Aufbaugymnasium - eine Chance für
leistungswillige Hauptschüler
Für Hauptschüler
der Klasse 9, die vor der Frage stehen, ob
sie das freiwillige 10. Schuljahr einer Haupt- oder Regionalschule
besuchen
wollen, gibt es eine weitere Alternative: das Aufbaugymnasium! Das
Staatliche
Eifel-Gymnasium Neuerburg ermöglicht es Schülerinnen und Schülern der
Hauptschule, direkt nach dem 9. Schuljahr aufs Gymnasium zu wechseln.
Voraussetzung für die Aufnahme ist eine entsprechende Empfehlung der
bisher
besuchten Hauptschule oder eine Aufnahmeprüfung, die voraussichtlich im
Juni des Jahres stattfinden wird. Die Anmeldung für das Aufbaugymnasium sollte bis zum 01.
März erfolgen.
In der einjährigen Aufbauklasse 10-A werden die
Schülerinnen
und Schüler intensiv auf den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe
vorbereitet,
in der sie nach weiteren drei Jahren das Abitur erreichen können.
Für auswärtige Schülerinnen und Schüler besteht
die
Möglichkeit der Unterbringung in unserem Internat. Die monatlichen
Internatsgebühren betragen 250,-€ (ab August 2011: 270,- €).
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne
telefonisch zur
Verfügung (+49656496730) – oder schauen Sie auf unserer homepage vorbei:
Ganz unten auf dieser Seite finden Sie
die passenden Anmeldeformulare.
Zur
Anmeldung bitten wir zu beachten:
- Die Aufnahme ist in den meisten
Fällen durch die Schulordnung geregelt. Diese Fälle sind im Folgenden
beschrieben (s.u.). In allen anderen Fällen wenden Sie sich
bitte telefonisch an uns.
- Bei Aufnahmen, die nicht durch
die Schulordnung geregelt sind, erfolgt die Aufnahme in der Regel mit
einer Probezeit von 6 Monaten. Danach entscheidet die Schule über den weiteren Besuch
der Schule.
- Jede Anmeldung bedarf der
schriftlichen Bestätigung durch die Schule.
- Anmeldungen mit Internatsaufnahme
bedürfen in jedem Falle der persönlichen Vorstellung beim Schulleiter.
- Schüler ab Klasse 10, die
das Internat besuchen, da kein vergleichbares Schulangebot vom
Wohnort
aus erreichbar ist, können bei der zuständigen Kreisverwaltung
einen Antrag auf Förderung nach BAFöG stellen. Dies betrifft
in der Regel SchülerInnen der Aufbauklasse und der Übergangsklasse
sowie SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe, soweit sie Leistungsfach
Russisch oder Anfangsunterricht Englisch wählen.