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Staatliches Eifel-Gymnasium Neuerburg

Die Aufnahmeprüfung am Eifel-Kolleg Neuerburg

Die Aufnahme in die Einführungsphase kann von einer Aufnahmeprüfung abhängig gemacht werden. Eine Prüfung für die Aufnahme in die Einführungsphase des Kollegs ist in der Regel erforderlich, wenn laut Zeugnis des qualifizierten Sekundarabschlusses I eine oder mehrere der Leistungen in den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch unter befriedigend (3) liegen.

Die Aufnahmeprüfung findet in der Regel im April/Mai eines jeden Jahres statt (ggf. Nachtermine im Sommer) und besteht aus folgenden Teilen:

  • Deutsch-Aufsatz
  • Mathematikarbeit
  • Englischarbeit

Die Prüfungen entsprechen dem Kenntnisstand des qualifizierten Sekundarabschlusses I und umfassen zwei Zeitstunden.

Für das Bestehen der Aufnahmeprüfung gelten folgende Bedingungen:

  • Alle Arbeiten werden mit der Note „ausreichend“ oder höchstens eine mit der Note „mangelhaft“ bewertet.
  • Wenn eine der Noten „ungenügend“ sein sollte oder wenn zwei Arbeiten mit „mangelhaft“ bewertet werden, findet zusätzlich eine mündliche Prüfung statt (halbstündiges Prüfungsgespräch / Kolloquium). Die Prüfung ist bestanden, wenn das Ergebnis der mündlichen Prüfung mindestens „ausreichend“ ist.
  • Die Aufnahmeprüfung ist nicht bestanden, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

Eine nicht bestandene Aufnahmeprüfung kann einmal wiederholt werden.