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Stellenangebot
Wir suchen ab sofort eine Schulsozialarbeiter/in (m/w/d) in Teilzeit
Ihre Aufgaben
- Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schüler bei persönlichen, sozialen und schulischen Fragestellungen
- Einzelfallhilfe sowie Durchführung von Gruppen- und Präventionsangeboten
- Mitwirkung bei der Prävention und Bewältigung von Konflikten und Krisen im schulischen Alltag
- Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Schulleitung, schulischen Gremien sowie dem Erzieherteam des an die Schule angeschlossenen Internats
- Beratung von Eltern und Sorgeberechtigten
- Kooperation und Vernetzung mit externen Institutionen (z. B. Jugendhilfe, Beratungsstellen)
- Fachliche Dokumentation sowie Teilnahme an Dienstbesprechungen, Supervision und Fortbildungen
Das bringen Sie mit
- Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik, Pädagogik (B.A., Diplom oder vergleichbar) oder vergleichbaren Qualifikationen
- Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, idealerweise im schulischen Kontext
- Beratungskompetenz, Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit
- Selbstständige, strukturierte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Verschwiegenheit und vertraulicher Umgang mit sensiblen Informationen
- Wertschätzende Haltung gegenüber Vielfalt und unterschiedlichen Lebenslagen
Das bieten wir Ihnen
- Eine Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 50 %
- Vergütung bei entsprechender Qualifikation nach Entgeltgruppe S 11b TV-L (Tarifvertrag der Länder)
- Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem multiprofessionellen Umfeld
- Fortbildungsangebote zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung
- Zusammenarbeit in einem engagierten schulischen und außerschulischen Netzwerk
- Krisensicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- Attraktive Konditionen im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge
Arbeitszeitregelung / Schulferien
Die Tätigkeit der Schulsozialarbeit ist an den Schulbetrieb gebunden. Daher gilt folgende Arbeitszeitregelung:
- Die Arbeitsleistung wird überwiegend während der Unterrichtszeit erbracht.
- Während der Schulferien in Rheinland-Pfalz besteht i. d. R. keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Ausnahmen sind möglich.
- Die arbeitsfreie Zeit während der Schulferien stellt keinen zusätzlichen Urlaubsanspruch dar, sondern beruht auf einer jahresdurchschnittlichen Verteilung der tariflichen Arbeitszeit.
- Die während der Schulferien arbeitsfreie Zeit wird durch eine entsprechend erhöhte Arbeitsleistung während der Unterrichtszeit ausgeglichen.
- Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit (z. B. Lage der Arbeitszeiten, Vor- und Nachbereitungszeiten) erfolgt im Rahmen der tariflichen Vorgaben in Abstimmung mit der Schulleitung.
WIR FREUEN UNS AUF IHRE BEWERBUNG!
Bitte senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen auf dem Postweg oder per E-Mail bis zum 31.03.2026.